Im Jahr 2018 erfolgte die Rückzahlung der zu viel gezahlten Produktionsabgabe für die Zuckerwirtschaftsjahre 1999/00 und 2000/01. Die Höhe der Zinszahlung war lange Zeit fraglich. Nun liegt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Verzinsung vor. Danach ist ein Zinssatz von 6 % auf die zu viel gezahlte Produktionsabgabe in den Jahren 1999/2000 und 2000/2001 anzuwenden. Diese Zinsen können nun endlich ausgezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt zusammen mit der nächsten Rübengeldzahlung in der ersten Dezemberhälfte. Der auszuzahlende Betrag für die Zinserstattung wird angesichts der langen Verzinsungsperiode und des angewandten Zinssatzes etwas höher sein als der eigentliche Betrag der zurückerstatteten Produktionsabgabe.
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25.11.2021